Die Straßenausbaubeitragssatzung, ist derzeit in aller Munde. Viele Jahre gab es Stillstand, so dass marode Straßen in Moormerland nicht mehr erneuert oder verbessert wurden, oft zum Leidwesen der Anlieger dieser Straßen. Die Gemeinde wollte (und sollte?) die Anlieger für den Straßenausbau nicht mehr zur Kasse bitten, konnte aber ohne Ausbaubeiträge den Straßenausbau auch nicht finanzieren.
Von den Löwen in Moormerland wird lautstark gefordert, die Satzung und damit die Beiträge für die Anlieger abzuschaffen und den Straßenausbau über eine höhere Grundsteuer, die alle Grundeigentümer zahlen müssen, zu finanzieren. Dabei werden zweifelhafte Berechnungen vorgelegt. Für 2018 hat die Gemeindeverwaltung einen Eigenanteil der Gemeinde von 800.000 € im Jahr errechnet, dass würde 25 bis 40 % der Ausbaukosten abdecken. An dem Anteil der Anlieger zwischen 75 und 60 % wird dann so lange herumgerechnet, bis er angeblich nur noch rund 1.000.000 € beträgt, und diese sollen, laut Onken, durch eine Grundsteuererhöhung um 60 Punkte finanziert werden. Tatsächlich bringt ein Grundsteuer-Punkt nur 6875 €, 60 Punkte mehr also nur 412.500 €. Um den Ausfall der Straßenausbaubeiträge, der durch die Preissteigerungen seit 2018 eher 1.800.000 € betragen dürfte, tatsächlich über eine höhere Grundsteuer finanzieren zu können, müsste die Grundsteuer tatsächlich um rund 260 Punkte erhöht werden. Für Moormerland würde das eine Erhöhung von 320 auf 580 Punkte bedeuten, sicher für jeden Grundeigentümer eine deutlich spürbare jährliche Mehrbelastung, die wir als SPD nicht wollen!
Das diese Einschätzung durchaus realistisch ist, zeigt ein Blick auf Gemeinden in Ostfriesland, die die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben: Neukamperfehn hat einen Hebesatz von 560 Punkten, Großheide von 450 (Grundsteuer B) bzw. 550 (Grundsteuer A) Punkten. Eine Erhöhung um 60 Punkte ist da Wunschdenken ohne Realitätsbezug.
Hinzu kommt, dass eine Mehreinnahme der Grundsteuer nicht zweckgebunden für den Straßenausbau ist. Sie ist wie alle regelmäßigen Einnahmen der Gemeinde zur allgemeinen Deckung des Haushalts zu verwenden. Das heißt, dass bei einer angespannten Haushaltslage für den dringend notwendigen Straßenausbau nicht mehr übrig bleibt. Der Straßenausbaubeitrag darf dagegen zweckgebunden nur für den Straßenausbau verwandet werden.
Damit der Stillstand beim Ausbau der Straßen ein Ende hat, spricht sich die SPD Moormerland für eine Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge aus. Wir sehen aber auch, dass es für betroffene Anlieger ein Problem ist, diesen Beitrag aufzubringen. Deshalb wollen wir den Spielraum bei der Gestaltung der Straßenausbaubeitragssatzung nutzen und
- die Beitragshöhe, d.h. den Anliegeranteil, deutlich senken
- eine vergünstig für Eckgrundstücke einführen
- die anrechenbaren Grundstücke in der Tiefe begrenzen
- großzügige Regelungen bei der Verrentung der Beitragsschuld schaffen
Durch diese Veränderungen erreichen wir eine spürbare Entlastung der Grundeigentümer, die künftig von einem Straßenausbaubeitrag betroffen werden. Auf der anderen Seite werden auch die Interessen von Grundeigentümern, die in der Vergangenheit bereits Ausbaubeiträge bezahlt haben und jetzt nicht noch einmal über die Grundsteuer für andere Anlieger zur Kasse gebeten werden wollen, berücksichtigt.